Studienfinanzierung
Überblick für Studierende

Hochschule Niederrhein. Your way.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie sich einen Überblick über Ihren monatlichen Finanzbedarf verschaffen und Prioritäten für optionale Ausgaben festlegen. Im Web finden Sie verschiedene Vorlagen für entsprechende Haushaltsbücher und Budgetplaner, die helfen Ihre bisherigen monatlichen Einnahmen und Ausgaben festzuhalten und Ihr künftiges Budget zu kalkulieren. 

 

Arbeitsagentur: Finanzielle Unterstützung

Verbraucherzentrale: Haushaltsbuch

Verbraucherzentrale: Interaktiver Budgetplaner


Im Folgenden finden Sie eine Auflistung möglicher Finanzierungsquellen für ihr Studium. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die aktuellen Regelungen. Bitte beachten Sie als internationale Studierende (Nicht-EU), dass für Sie vorraussichtlich andere Vorgaben gelten. Weitere Informationen und Beratung für International Studierende finden Sie unter diesen Link oder beim Studierenwerke.

Studierende können Bafög erhalten, wenn die eigenen finanziellen Mittel und die der Eltern oder Ehepartner:in nicht ausreichen. Das BAföG wird in der Regel hälftig als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Hier und hier. Lassen Sie sich schon vor Beginn des Studiums über Ihre Möglichkeiten beim zuständigen Studierendenwerk beraten und reichen Sie frühzeitig die Anträge ein. Hier
Das Studierendenwerk berät einmal im Monat an der Hochschule in Präsenz:
MG: jeden ersten Dienstag; 11-13 Uhr; Mensaraum AE 23
KR-Süd: jeden vierten Mittwoch; 11-13 Uhr; Mensa, VIP-Raum. Hier zur Sprechzeiten/Ansprechpartnern: innen.
Für Studierende mit Sozialleistungsbezug gibt es die Studienstarthilfe. Diese Studierenden dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und schreiben sich erstmalig in Deutschland, der EU oder der Schweiz ein. Unter diesen Voraussetzungen können sie einen einmaligen Zuschuss von 1.000€ unabhängig von späterem Bafög erhalten. BAfög und Arbeitslosenselbsthilfe.

Bafög ist ohne Abzüge kombinierbar mit dem Deutschlandstipendium und/oder einem Minijob. Soziale Ausbildungshilfen, wie z.B. Bürgergeld,  werden bis auf wenige Ausnahmen angerechnet. 

In Deutschland ist in erster Linie die Familie für die Finanzierung eines Studiums zuständig. Nach § 1601 BGB sind Eltern grundsätzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während der Ausbildung, also auch im Studium, Unterhalt zu zahlen. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu den verschiedenen Formen und der Höhe der finanziellen Leistungen, die Ihnen zustehen. Sollten Ihre Eltern nicht in der Lage oder nicht bereit sein, Unterhalt zu zahlen, erfahren Sie, welche weiteren Optionen Ihnen zur Verfügung stehen.
 

Neben dem Deutschlandstipendium (Bewerbung jährlich an der Hochschule vom 1. - 30. April) [Deutschlandstipendium] gibt es eine Vielzahl an weiteren Stipendien, bei denen man sich häufig zweimal jährlich bewerben kann. link BAfög und BMBF
 

Bei den  Begabtenförderwerken des Ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können bis 5% der Geförderten eines Jahres Studierende aus EU-Mitglieds- oder EU-Beitrittsstaaten sein (§ 8 Bafög).

  
Eine Kombinationen Stipendien/Bafög ist nur beim Deutschlandstipendium (300,-€) oder einem zweckgebundenen Stipendium (z.B. für Bücher) möglich. Einen guten Überblick über alle Stipendien finden Sie unter mystipendium und stipendienkompass

Sie sollten einen Studienkredit nur aufnehmen, wenn Stipendien, Bafög, Unterstützung durch die Eltern oder ein Nebenjob nicht ausreichen. Berechnen Sie zuerst Ihren tatsächlichen Kreditbedarf.

1. KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten und ist der einzige Anbieter, der bundesweit unabhängig vom Studiengang das gesamte Studium finanziert.

• Fördert Erst-, Zweit-, Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie Promotionen
• Monatliche Auszahlung von 100 bis 650 Euro
• Maximaler Finanzierungsumfang: 54.600 Euro im Bachelor, 23.400 Euro im Master
• Zinssatz: variabel, effektiver Jahreszins: 6,13% (Stand: Mai 2025)

2. Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes
Dieser Kredit zielt auf die Überbrückung und Abschlussfinanzierung ab
• Maximal 300 Euro monatlich für bis zu 24 Monate
• Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro möglich
• Effektiver Jahreszins: 4,87% (Stand: 2025)

3. Überblick über weitere Angebote finden Sie im Studienkredit-Test des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE). Dieses testet regelmäßig Studienkredite im „CHE-Studienkredit-Test“ und bewertet sie aus Sicht von Studierenden.
 

Studentische/wissenschaftliche Hilfskraft, Werkstudentenjob, Nebenjob, Mini-Job, Midi-Job, es gibt 
viele Möglichkeiten neben dem Studium zu arbeiten. Auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit und des Studierendenwerkes gibt es dazu weitere Informationen, z.B. was bei der Sozialversicherung zu beachten ist. Stellenangebote finden Sie z.B. in der Stellenbörse der HSNR (hier Link 3) oder fragen Sie an Ihrem Fachbereich nach.

 

 

 

Sie denken darüber nach, sich während des Studiums selbstständig zu machen, freiberuflich tätig zu werden oder eine Unternehmung oder ein Kleingewerbe zu gründen? Dazu können Sie sich kostenfrei bei "HNX Your Way to StartUp" beraten lassen, auch zu Förderprogrammen rund um die Gründung.

Schwangeren, Studierenden mit Kind(ern) und Studierenden, welche Angehörige pflegen, stehen je nach ihrer individuellen Lebenssituation verschiedene ergänzende staatliche Unterstützungsleistungen zu.

Der Familienservice der HSNR sowie die Sozialberatung des Studierendenwerks Düsseldorf  helfen Ihnen gerne bei der Orientierung zu den finanziellen Fragen.

Denken Sie daran, dass der Erhalt staatlicher Unterstützungsleistungen Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten kann.

Als internationale:r Studierende:r klären Sie bitte vor der Beantragung von Familienleistungen mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde ab, ob der Leistungsbezug Ihre weitere Aufenthaltsberechtigung gefährden kann. 

Studierende mit einer Beeinträchtigung finden Informationen zu Beratung und Unterstützungsangeboten hier.

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